- Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
- Teil 3: Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung
- Abschnitt 2: Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung
§ 23a EEG 2017
Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie
Die Höhe des Anspruchs auf die Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 wird nach Anlage 1 berechnet.